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Ökolo­gische Baube­glei­tung Höhen­kirchen-Sie­gerts­brunn

Ökologische Baubegleitung zur Etablierung einer dauerhaften Salbei-Glatthafer-Wiese im Münchner Südosten.

saP und LBP: 2020

Bauleitung 2023-2043

Bei Eingriffsvorhaben oder baurechtlichen Vorhaben gibt das Bundesnaturschutzgesetz mit
dem § 44 Absatz 5 BNatSchG die Möglichkeit, im Rahmen der Artenschutzprüfung (ASP) mittels „vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen“ (CEF-Maßnahmen) das Eintreten der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des § 44 Absatz 1 BNatSchG abzuwenden.

Im Rahmen von Planungs- und Zulassungsverfahren besteht für den Vorhabenträger die Möglichkeit, sogenannte „vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen“ vorzusehen.

Festlegung der Methoden erfolgt für das Monitoring im Rahmen des Risikomanagements als
Nachweis der dauerhaften Wirksamkeit von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen
(CEF) beziehungsweise von kompensatorischen Maßnahmen (FCS).

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Simon Kammermeier
Dipl.Ing FH ByAK

Adolf Wagner Str. 1
85258 Weichs